Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, aus
der
Nachlassakte
des Amtsgerichts Bückeburg, AZ NZS 2 VI 5/37
Mit Genehmigung von Alexander vom Hofe hier
wiedergegeben!
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Blatt 1 -

- Blatt
2 -
Obiges Dokument 1: Erbschein von 1937 mit folgenden Vermerken:
- Übergabe des Erbscheins
an die Hofkammer und
- Adolf vermögenslos !
An wen wurde der Erbschein übergeben?
Eine Hofkammer als
öffentliche Behörde gab es 1937 nicht mehr!
Hier
ist der Beweis:
Rechtlicher
Status der Hofkammer ab 1923:
nach
Aufhebung des Gesetzes von 1911.
Vorher
hatte die Hofkammer lt. Gesetz von 1911
den
Status einer
öffentlichen Behörde gehabt!
(bitte klicken, beide Gesetze sind hier
wiedergegeben!)
Dokument 2: Hofkammer sagt: einen Erbschein gibt es
nicht:
Dokument 3 : Grundbuch Bonn mit Grundakte:

Die Grundakte des Palais Schaumburg in Bonn
mit Genehmigung von Alexander vom Hofe,
der das Blatt 11535 vom Grundbuchamt Bonn
mit richterlicher Genehmigung erhielt:

Also war Adolf
nicht
vermögenslos sondern
z. B. Eigentümer des Palais Schaumburg!
Beerbt wurde er von seinen Geschwistern
(s. den Erbschein in 2. Ausfertigung unten)
Wie gelingt
Wolrad
Prinz zu Schaumburg Lippe
die Eintragung in das Grundbuch?
Dokument 5: Zweite Ausfertigung des Erbscheins nach Adolf

Die Veröffentlichung sämtlicher Dokumente oben, ist durch
Herrn Alexander vom Hofe genehmigt!
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